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Weiterbildung und Lehre


 

Die Aus-, Fort-, und Weiterbildung am Gesundheits-Campus wird zentral geregelt. Einzelne Bildungsangebote (CAS) sind mit einander kombinierbar und unterliegen einem Qualifizierungssystem. Zertifizierte Lerneinheiten werden im international anerkanntem ECTS System absolviert. Dieses System ermöglicht eine individuelle Planung der beruflichen Weiterbildung. Vom Studium spezifischer Weiterbildung (Certificate of Advanced Studies) über Diplomabschlüsse (Diploma of Advanced Studies) bis hin zum Masterabschluss (Master of Advenced Studies) ist alles möglich. Den Studenten kommt dabei besonders zu gute dass Sie sich bei Studienbeginn noch nicht unbedingt für einen bestimmten Abschluss (Diplom/Master) entscheiden müssen, sondern sich nach Bedarf, Fähigkeiten, Potentialen und Zeiteinsatz fortlaufend und wenn gewollt, höher qualifizieren können.

Ebenfalls sind bei uns grundständige Studiengänge (Bachelor of Science, BSc und Master of Science, MSc) in unterschiedlichen Studienrichtungen (Gesundheitswissenschaften mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Soziologie, Psychologie u.v.a.m) möglich.

Bologna Charta (PDF)

 


Europaweite und internationale Anerkennung der Lehrgänge

Im EU-Binnenmarkt ist die Anerkennung der Diplome nicht mehr von einer vorherigen Harmonisierung abhängig. Es gilt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens: Der Abschluss aus einem anderen Mitgliedstaat wird grundsätzlich anerkannt, wenn dort die Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als in dem Staat, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll. Seit Januar 1991 gilt die Richtlinie zur allgemeinen Anerkennung von Hochschuldiplomen. Die Richtlinie geht von der gegenseitigen Anerkennung der Hochschulabschlüsse aus, denen ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium vorausgeht. Das Studium muss an einer Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung absolviert worden sein. Hierzu gehören auch die Fachhochschulen. Lediglich der jeweils letzte Abschluss eines Ausbildungsganges wird anerkannt. Wenn die in einem anderen Mitgliedstaat absolvierte Ausbildung wesentlich von der entsprechenden inländischen Ausbildung abweicht, kann von dem Bewerber ein Anpassungslehrgang oder ein Eignungstest verlangt werden.

Lesen Sie hier die Regelung: Führung ausländischer Hochschulgrade

 

Im Anschluss an die Hochschulrichtlinie wurde eine "Zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise" erlassen. Von der Richtlinie sind vor allem Ausbildungsgänge erfasst, die zwischen einem und drei Jahren dauern. Hierzu gehören auch viele deutsche Berufsabschlüsse für Heil- und Pflegeberufe. Wie bei Hochschulabschlüssen kann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden, wenn sich die Ausbildungen wesentlich unterscheiden.

Was die Transparenz und Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen für akademische Zwecke betrifft, so erstreckt sich das Netz der Nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (National Academic Recognition Information Centres - NARIC), das auf Initiative der Kommission 1984 eingerichtet wurde, auf alle Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie auf alle assoziierten Länder in Mittel- und Osteuropa, auf Zypern und Malta. Die Zentren erteilen maßgebliche Ratschläge und Informationen zur akademischen Anerkennung von Diplomen und Studienaufenthalten im Ausland. Was dagegen die Transparenz und Anerkennung für berufliche Zwecke betrifft, so wird derzeit in den Mitgliedstaaten ein Netz von nationalen Referenzstellen für berufliche Qualifikationen als erste Anlaufstelle für Fragen zu beruflichen Qualifikationen aufgebaut.

Die Kommission und Mitgliedstaaten haben einige Instrumente zur Förderung der Übertragung und der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen entwickelt:

  • Die Zeugnisergänzung für die beruflichen Qualifikationen (Diplomzusatz);
  • Das europäische Anrechnungs- und Übertragungssystem (European Credit Transfer System - ECTS ) für die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland;
  • Das europäische Muster für Lebensläufe, das eine einfache und effektive Präsentation der jeweiligen Qualifikationen und Kompetenzen zum Ziel hat;
  • Den EUROPASS-Berufsbildung: Pass, der die Kenntnisse und Erfahrungen festhält, die in formaler und nichtformaler Umgebung erworben bzw. gesammelt wurden.

Die berufliche Anerkennung bei den reglementierten Berufen ist in einer Reihe von Richtlinien erfasst, die die Rechte der einzelnen Bürger im Bereich der Qualifikationen aufführen.

  


Das ECTS System

Wie funktioniert das ECTS (European Credit Transfer System)

Das "European Credit Transfer System", das ECTS ist ein System für die akademische Anerkennung und den Transfer von im In-/Ausland erbrachten Studienleistungen und Abschlüssen. ECTS soll das Studium für die Studierenden transparenter und berechenbarer machen und die Anerkennung der akademischen Leistungen durch die Heimathochschule verbessern helfen. Der Grundgedanke des Systems ist es, für Studienleistungen sogenannte "Credits" zu vergeben. "Credits" sind Punkte, die den Arbeitsaufwand für einen abrechenbaren Studienabschnitt kennzeichnen. Anhand dieser Credits wird die Vergleichbarkeit von Studienleistungen unterschiedlichster europäischer Studieneinrichtungen erreicht. Credits können für alle abrechenbaren Studienleistungen vergeben werden, dass sind nicht nur besuchte Vorlesungsreihen mit anschließend bewältigten Prüfungen, auch Praktika, Diplomerarbeitung usw. können mit Credits honoriert werden. Wichtig ist letztlich, dass die Studienleistung abrechenbar und bewertbar ist. Es ist ausdrücklich zu unterstreichen, dass Credits nicht die Studienleistung an sich (die Benotung), sondern den Arbeitsaufwand bewerten!

 


Europapass Berufsbildung

Der EUROPASS-Berufsbildung wird seit Januar 2000 eingesetzt, um die grenzübergreifende Bildungszusammenarbeit zu verbessern und dient der Bescheinigung von Auslandsqualifikationen in der beruflichen Bildung. Er dokumentiert (zweisprachig) die Dauer der Auslandsqualifizierung, die im Ausland vermittelten Fachinhalte und - wo möglich - die Ausbildungsergebnisse. Der EUROPASS-Berufsbildung gilt für alle Formen der Berufsausbildung, die einen betrieblichen Ausbildungsteil enthalten, einschließlich solcher im Hochschulbereich. Er wird überwiegend in Zusammenhang mit den Mobilitätsprogrammen der EU (Leonardo und Sokrates) eingesetzt. Die Ratsentscheidung zum EUROPASS-Berufsbildung regelt die Rahmenbedingungen für die Bescheinigung von "europäischen Berufsbildungsabschnitten". Die europäischen Berufsbildungsabschnitte werden auf der Grundlage von Vereinbarungen der Ausbildungspartner aus dem Herkunfts- und Gastland durchgeführt und von einem Ausbilder begleitet. Die Ausbildungspartner legen dabei Inhalt, Ziele, Dauer und Modalitäten der Auslandsqualifizierung fest. Die Nutzung der EUROPASS-Berufsbildung ist aber freiwillig und ersetzt auch keine amtlichen Dokumente oder Zeugnisse.

Der Europass kann nicht von Einzelpersonen beantragt werden, sondern ausschließlich von Betrieben bzw. Bildungseinrichtungen, die Aus- und Weiterbildungen im europäischen Ausland durchführen. Er kann sowohl bei der ZAV als auch bei einer der anderen 9 Ausgabestellen in Deutschland angefordert werden. Verantwortlich für die EUROPASS-Berufsbildung ist in Deutschland das Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass auch eine Informationsbroschüre aufgelegt hat, die als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann.

 


Qualifizierte Studienlehrgänge

Die Lehrgänge am Gesundheits-Campus werden von qualifizierten Hochschullehren betreut, die für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte über eine Lehrbefugnis (Ars legendi) verfügen und für die Leitung der jeweiligen Studienabschnitte qualifiziert sind. Die Auswahl der Lehrangebote wird dabei vom wissenschaftlichen Beirat des Gesundheits- Campus in Abstimmung mit der St. Elisabeth abgestimmt.

Alle Studienabschnitte sind zeitgemäß konzipiert und an die jeweiligen aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Für uns bedeutsam ist, dass die Angebote sehr praxisnahe ausgerichtet sind und im fortlaufenden Curriculum der Anforderung eines modernen Hochschulstudiums entsprechen. Forschungsbereiche und Forschungsarbeiten können ggf. bis zur wissenschaftlichen Promotion ausgedehnt werden. Im System des Gesundheits-Campus sind universitäre Doktoratskolloquien eingebunden. Die Promotionsverfahren erfüllen alle Kriterien der universitären Anerkennung in Europa (Bologna Stufe 3). Entsprechend sind sie nach dem europäischen Hochschulrecht anerkennungsfähig.

Die Lehrgänge werden teils in Präsenz- und teils als wissenschaftliche Eigenarbeit (Projektabreiten; Lehrgangsbriefe etc.) angeboten. Bitte erkundigen Sie sich je nach Interessenslage. Nach den aktuellen Studienangeboten.

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